1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN

Der Verein unterhält auf seinem Sportobjekt/in seinem Vereinsheim einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Nutzer für die Dauer seines Aufenthaltes eine kostenlose Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Nichtberechtigten Dritten ist die Nutzung des WLANs nicht gestattet. Der Verein gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Nutzers ganz,  teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Verein deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Verein behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

2. Zugangsdaten

Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritteweitergegeben werden. Will der Nutzer Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so setzt dies ebenfalls den Abschluss dieser Nutzungsvereinbarung voraus. Der Nutzer verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Verein hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Nutzers.Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung, so dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Tro-janer, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät des Nutzers gelangen kann. Für Schäden an digitalen Medien des Nutzers, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Verein keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Verein und/oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Der Router verwendet die WPA-2-Verschlüsselung, so dass die missbräuchliche Nutzung Dritter so gut wie ausgeschlossen ist und die Daten nicht eingesehen werden können.

4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Nutzer selbst verantwortlich. Besucht der Nutzer kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:

• das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten-oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;
• keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies giltinsbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
• die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;•keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
• das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbungnutzen.

Der Nutzer stellt den Verein von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Nutzer und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen. Dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängenden Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Nutzer oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegen oder droht, weist er den Verein unverzüglichauf diesen Umstand hin.

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